LEISTUNGEN
Unsere Kanzlei unterstützet Sie kompetent auf allen Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes. Dabei greifen wir auf ein fundiertes Wissen sowohl technischer als auch juristischer Natur zurück und steuern den gesamten Prozess individuell, effizient und zu Ihrem Nutzen. Unsere Erfahrung bietet Ihnen die Sicherheit, sich bei uns in besten Händen zu fühlen.
Zu unseren Stärken gehört die Begleitung Ihrer innovativen Ideen über den gesamten Entwicklungszyklus hinweg – von der Wiege der Idee über die Überprüfung der Schutzfähigkeit bis hin zur Verteidigung und Durchsetzung Ihrer Schutzrechte. Umfassend. Individuell. Integer.
Zu unseren Mandanten zählen sowohl kleinere Betriebe als auch größere nationale und internationale Unternehmen. Mit viel Engagement und Wissen vertreten wir Ihre Belange und setzen uns mit individuellen Lösungen für Ihren Erfolg ein.
Wir beraten und unterstützen Sie bei der Auswahl möglicher Schutzrechtsarten, bei der Erlangung, Verteidigung und Durchsetzung eigener Schutzrechte sowie bei der Verteidigung gegen fremde Schutzrechte.
Wir schätzen die im Zusammenhang mit der Erlangung, Verteidigung und Durchsetzung eigener Schutzrechte sowie mit der Verteidigung gegen fremde Schutzrechte, zu erwartenden Kosten und die Verfahrensdauer.
Wir bewerten die Chancen auf erfolgreiche Erlangung und Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte sowie die Risiken bei Verzicht auf Schutzrechte/Schutzrechtsanmeldungen.
Die Beratung, Unterstützung und Durchführung von Recherchen nach Schutzrechten/Schutzrechtsanmeldungen, insbesondere nach technischen Neuerungen, Kennzeichen und Designschutzrechten gehören ebenfalls zu unseren Leistungen.
Wir unterstützen Sie beim Verkauf sowie bei der Übertragung/Umschreibung von Schutzrechten (Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Gescmacksmuster).
Wenn nötig, bereiten wir Fremdrecherchen fachgerecht vor und sorgen, nicht zuletzt durch unseren umfangreichen Erfahrungsschatz, für die Auswahl geeigneter weiterer Fachrechercheure.
Die Ausarbeitung und Einreichung von Schutzrechtsanmeldungen im In- und Ausland stellt eine unserer Kernkompetenzen dar.
Hierzu gehören beispielhaft folgende Anmeldungen:
- Anmeldungen zur Erlangung eines nationalen deutschen Patents oder Gebrauchsmusters beim Deutschen Patent- und Markenamt
- Anmeldungen zur Erlangung eines europäischen Patents beim Europäischen Patentamt
- Anmeldungen zur Erlangung von Patenten und/oder Gebrauchsmustern im In- und Ausland über eine internationale (PCT -) Anmeldung
- Anmeldungen zur Erlangung eines nationalen Patents oder Gebrauchsmusters im Ausland über unsere Korrespondenzanwälte
- Anmeldungen zur Eintragung einer deutschen Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt
- Anmeldungen zur Eintragung einer europäischen Marke beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt der Europäischen Union (HABM)
- Anmeldungen zur Eintragung einer Marke als international registrierte (IR-) Marke
- Anmeldungen zur Erlangung einer nationalen Marke im Ausland über unsere Korrespondenzanwälte
- Anmeldungen zur Eintragung eines deutschen Geschmacksmusters beim Deutschen Patent- und Markenamt
- Anmeldungen zur Eintragung eines europäischen Geschmacksmusters beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt der Europäischen Union (HABM)
- Anmeldungen zur Eintragung eines Geschmacksmusters als international registriertes (IR-) Geschmacksmuster (HMA)
- Anmeldungen zur Erlangung eines nationalen Geschmacksmusters im Ausland über unsere Korrespondenzanwälte
- die Erwiderung auf Amtsbescheide
- die Durchführung von Anhörungen bei den Prüfungsstellen der zuständigen Ämter
- und die Durchführung von Einspruchs- und Beschwerdeverfahren bei den zuständigen Ämtern
sind bei uns in fachgerechten Händen.
Bei der Durchführung von Einspruchs-, Nichtigkeits- und Widerspruchsverfahren zur Verteidigung eigener Schutzrechte und zur Bekämpfung fremder Schutzrechte können Sie sich auf uns verlassen.
RECHTSGEBIETE
Mittels Marken kennzeichnen Unternehmen ihre Waren und Dienstleistungen. Die Unterscheidbarkeit macht dann die Schutzfähigkeit aus. Unterscheidet sich das Zeichen, der Schriftzug, das Wort, die Abbildung u.ä. von Anderem, kann ein Markenschutz beantragt werden. Der Schutz entsteht nach Anmeldung mit Eintragung in das Register des Deutschen Patent- und Markenamts.
Wenn es etwas nicht gibt, erfinde ich es.
(Enrico Luccherini)
Das Gebrauchsmuster wird auch als das „schnelle Schutzrecht“ bezeichnet; im Gegensatz zur Erteilung eines Patentes, die in der Regel einige Jahre dauern kann, ist es beim Gebrauchsmuster möglich, in wenigen Wochen einen Eintrag im Register zu verzeichnen, womit das Schutzrecht in Kraft tritt.
Im Nachhinein ist jede gute Idee logisch, aber um dorthin zu gelangen, muss man die Denkrichtung ändern.
(Edward de Bono)
Das Patent wird als das traditionsreichste und technischste unter den gewerblichen Schutzrechten bezeichnet. Der Patentschutz für Sachpatente oder Verfahren ist schwierig zu erlangen. Patente stellen das Herzstück innovativer Entwicklung dar. Sie bilden die Basis für weiteren Fortschritt und sind von enormer gesamtwirtschaftlicher Bedeutung.
Unless you are number one, you have to innovate!
(Lee Iacocca)